Am 20. September 2026 wird in Berlin gewählt. Aber nicht alle Berliner:innen besitzen dasselbe Wahlrecht. Unionsbürger:innen dürfen bei der Berlinwahl die Bezirksverordnetenversammlungen, kurz BVV, wählen und dort auch selbst kandidieren. Das Abgeordnetenhaus dürfen sie nicht wählen. Auch bei Bundestagswahlen sowie bei Volksbegehren und Volksentscheiden gelten diese Rechte nicht.
In dieser Folge klären Manuel und Christoph, was dieses Wahlrecht konkret bedeutet. Wer kommt ins Wahlverzeichnis? Welche Rolle spielen Hauptwohnsitz, Alter, Wahlbenachrichtigung, Briefwahl und Bezirkswahlamt? Warum wissen viele EU-Bürger:innen nicht, dass sie bei der BVV-Wahl mitentscheiden können? Und warum reicht es nicht, dass ein Recht nur auf dem Papier existiert?
Mit Stimmen von Prof. Dr. Stephan Bröchler, Marc Albrecht, Katarina Niewiedzial, Dr. Anna-Maija Mertens, Cécile Richard, Svenja Arenz und Heiko Manz zeigt die Folge: Zwischen formaler Wahlberechtigung und echter demokratischer Teilhabe liegt ein weiter Weg. Berlin ist europäisch. Aber ist Berlin auch demokratisch zugänglich für die Menschen, die hier als Unionsbürger:innen leben?
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